Nutzungsbestimmungen in den Sporthallen
Liebe Mitglieder,
ab heute gelten in den Sporthallen des Hochtaunuskreises folgende Nutzungsbestimmungen:
2G-plus-Zugangsmodell.
Somit ist der Zugang nur mit einem Impf- oder einem Genesenennachweis sowie einem Antigentestnachweis eines offiziellen Testzentrums (Gültigkeit 24 h) oder einem PCR-Testnachweis (Gültigkeit 48h) gestattet.
Weiterhin ausgenommen von dieser Regelung sind:
- Personen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben. Hier reicht der Impfausweis bzw. der Impfnachweis über die App aus.Â
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen und dafür ein ärztliches Attest vorweisen. Hier reicht ein Bürgertest aus.
Für Schüler gilt weiterhin das aktiv geführte Testheft.Â
Ohne diese Nachweise darf das Gebäude nicht betreten werden.
Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Negativnachweis.
Zudem besteht im gesamten Gebäude eine Maskenpflicht. Ansonsten gelten unsere bekannten Hygiene-Maßnahmen.