Hygienekonzept Turnabteilung
Der Trainingsbetrieb in den Sporthallen der SGK ist nur möglich unter Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen und Regeln:
- Die Sporthallen werden mit Mund- und Nasenschutz betreten und wieder verlassen, ein Mindestabstand von 1,5 Meter ist dabei generell zu beachten.
- Die Sportler kommen in Sportkleidung zum Training, die Umkleiden und Dusche bleiben geschlossen.
Davon ausgenommen die Toiletten, auch hier ist ein Mindestabstand einzuhalten, die Hände sind nach dem Toilettengang gründlich mit Seife zu reinigen. - Vor und nach dem Betreten der Sporthallen müssen die Hände desinfiziert werden, entsprechende Desinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich zur Verfügung.
- Die Trainingsgruppen müssen in Anzahl der Abstandsregelung angepasst werden.
- Eine Trainingsgruppe darf nicht mehr als 10 Personen umfassen ( Trainer/in inklusive ).
- Der Sport darf nicht barfuß ausgeübt werden.
- Die Trainer der einzelnen Gruppen sind verpflichtet Listen entsprechend der Hygieneordnung zu führen.
Die Teilnehmerliste der Gruppen muss mindestens enthalten: Vor- und Zuname /Â Adresse / Telefonnummer / e-Mail.
Diese Listen sind gegebenenfalls den Betreibern der Sportstätte auszuhändigen, mindestens jedoch 3 Wochen aufzubewahren. - Die Sportgeräte müssen regelmäßig desinfiziert werden.
- Der Sport muss kontaktfrei ausgeübt werden.
- Nur Trainer und die dazugehörigen Sportler haben Zutritt zu den Sporthallen, Zuschauer oder Begleitpersonen sind nicht zugelassen.
- Wer sich krank fühlt oder entsprechende Symptome hat, der bleibt sicherheitshalber zu Hause.
- Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten, das Nichteinhalten der genannten Regeln führt zum Ausschluss des Trainings.
- Der Trainingsbetrieb findet in Eigenverantwortung statt.
Bad Homburg im Mai 2020
Die Abteilungsleitung